Der Rahmenlehrplan für den o. g. Ausbildungsberuf wird für das Land Niedersachsen unmittelbar ab 01.08.2022 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wird der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin (Beschluss der KMK vom 17.10.1997) aufgehoben. Die Ausbildungsstruktur gliedert sich in zwei Ausbildungsphasen, jeweils vor und nach Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung. Die Kompetenzen der Lernfelder 1 bis 5 des Rahmenlehrplans sind mit den Qualifikationen der Ausbildungsordnung abgestimmt und somit Grundlage für den Teil 1 der Abschlussprüfung.